Onlineärzte verboten? – 4. Änderung AMG
Sind Dokteronline, DrEd etc. illegal?
Am 24.12.2016 ist die 4. Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Teilen in Kraft getreten. Diese hat starke Auswirkungen auf die Onlineärzte wie Dokteronline, DrEd, 121doc oder auch Meds4all. Denn ab sofort dürfen deutsche Apotheken keine Rezepte mehr beliefern, wenn „vor der ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung offenkundig kein direkter Kontakt zwischen dem Arzt oder Zahnarzt und der Person, für die das Arzneimittel verschrieben wird, stattgefunden hat“. Damit dürfen die von Dokteronline oder DrEd ausgestellten Rezepte nach telefonischer oder schriftlicher Beratung (Fragebogen) nicht mehr in deutschen Apotheken, auch Versandapotheken, bedient werden. Dies gilt nicht für Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland. DocMorris oder auch die Shop-Apotheke haben ihren Sitz in Holland. Diese dürfen nach wie vor die Rezepte der Onlineärzte Dokteronline oder DrEd einlösen und die Medikamente nach Deutschland schicken. Außerdem arbeiten die Onlineärzte in der Regel mit eigenen Versandapotheken im EU-Ausland zusammmen, so dass der deutsche Kunde von der Veränderung nichts mitbekommt. Es sei denn, er wünscht den Versand des Rezeptes zu sich nach Hause. Dann muss er sich an die EU-Versandapotheken wenden.
Letztendlich bedeutet die Novellierung des AMG ein Nachteil für die deutschen Apotheker. Sie können nun keine Rezepte mehr von Onlineärzten ausstellen. Die ausländischen EU-Versandapotheken freuen sich umso mehr. Jetzt ist ihr Kuchen am Medikamentenmarkt nochmals gewachsen.
Ausnahme für deutsche Patienten
Für deutsche Patienten gilt eine Ausnahme:„In begründeten Ausnahmefällen darf vom Gesetz nur abgewichen werden, wenn die Person dem Arzt aus vorherigen Kontakten hinreichend bekannt ist und es sich lediglich um Wiederholungs- oder Folgerezepte handelt,“ so Apotheke Adhoc.